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8. Apr. 2026

Jahresausgleich in Österreich: Was Sie zurückbekommen können

Jahresausgleich in Österreich: Was Sie zurückbekommen können

Jeden Jahr lassen viele Arbeitnehmer in Österreich Geld liegen, weil sie ihren Jahresausgleich nicht einreichen. Dabei bekommen man bei richtigem Durchschnittsfall mit 1.000 Euro zurück. In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie das absetzen können und warum sich die Einreichung fast immer lohnt.

Was ist der Jahresausgleich?

Der Jahresausgleich, offiziell Arbeitnehmerveranlagung genannt, ist ein Verfahren, bei dem das Finanzamt Ihre Steuerlast neu berechnet. Liegt mehr Lohnsteuer einbehalten worden, als tatsächlich angefallen ist, bekommen Sie die Differenz zurück. Neben Arbeitnehmern können auch Pensionisten und Lehrlinge den Steuerausgleich durchführen.

Wann kann ich den Jahresausgleich einreichen?

Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden, sobald die Lohnzettel der Vorjahres beim Finanzamt vorliegen. Diese werden in der Regel im Februar übermittelt. Der Steuerausgleich kann fünf Jahre rückwirkend gemacht werden. Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann somit auch noch im Jahr 2026 für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 durchgeführt werden.

Was kann ich absetzen?

Beim Jahresausgleich gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Geld zurückzubekommen. Hier die wichtigsten Bereiche:

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahre bis zu 2.000 Euro pro Kind und für Kinder über 18 Jahre, die noch Familienbeihilfe beziehen, bis zu 700 Euro. Der Familienbonus muss bei nicht unterstellungspflichtigen Eltern beantragt werden, da der höhere Betrag dem Arbeitgeber unbekannt sein kann. Der Bonus wird im Februar bei der Nächsten Gehaltsmonat angewendet, kann aber auch beim Jahresausgleich nachträglich geltend gemacht werden.

Werbungskosten und Arbeitsmittel

Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen, sind absetzbar. Dazu gehören Fort- und Weiterbildungskosten, Fachliteratur, Arbeitskleidung und das Pendlerpauschale.

Wie funktioniert die Einreichung?

Sie können den Jahresausgleich selbst über FinanzOnline einreichen oder uns damit beauftragen. Wir kennen die Tricks und sorgen dafür, dass Sie das Maximum zurückbekommen — meist innerhalb weniger Wochen.

Wichtiger Hinweis: Belege und Rechnungen müssen nicht beigelegt, aber sieben Jahre lang aufbewahrt werden, da sie auf Verlangen des Finanzministeriums vorgelegt werden müssen.